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   VG Frankfurt/Main, 08.12.2003 - 9 G 492/03   

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https://dejure.org/2003,19815
VG Frankfurt/Main, 08.12.2003 - 9 G 492/03 (https://dejure.org/2003,19815)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.12.2003 - 9 G 492/03 (https://dejure.org/2003,19815)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 9 G 492/03 (https://dejure.org/2003,19815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1a Nr 4 KredWG, § 32 KredWG, § 37 KredWG
    Anlagevermittlung ist auch die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen an einer GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlagevermittlung ist auch die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen an einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 9 E 2836/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.12.2003 - 9 G 492/03
    Dass die Kunden des Antragstellers sich infolge seiner Vermittlung als Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen, der nach neuerer Rechtsprechung des BGH durchaus eine eigene Rechtsfähigkeit zukommen kann, führt nicht dazu, dass sie nicht mehr als einzelne Anleger i. S. d. KWG angesehen werden könnten, zu deren Schutz u. a. das Erlaubniserfordernis nach § 32 KWG besteht (vgl. Urteil der Kammer vom 17.11.2003 - 9 E 2836/02(2)), und dass folglich die Tätigkeit des Antragstellers, den Erwerb solcher Gesellschaftsanteile zu vermitteln, nicht als Anlagevermittlung angesehen werden dürfte.
  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2005 - 1 G 3155/05

    Kapitalanlage-GbR; Vermittlung des Beitritts; Wahl des Finanzportfolioverwalters

    Insoweit beruft sich die Antragsgegnerin auf Beschlüsse des VG Frankfurt am Main vom 08.12.2003 (9 G 492/03) und des VG Berlin vom 28.03.2001 (VG 25 A 248.00).
  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2004 - 9 G 764/04
    Vielmehr bestand an der gesetzlichen Verpflichtung, zum 01.07.2002 den Nachweis einer geeigneten Versicherung für angeschlossene Unternehmer oder gebundene Agenten zu führen, auch angesichts der Ausführungen der Antragsgegnerin zu ihrer Verwaltungspraxis in diesem Rundschreiben kein Zweifel, so dass nach alledem für den Zeitraum nach dem 01.07.2002 jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Nachweises der Haftungsübernahme durch die C keine wirksame Haftungsübernahme nach § 2 Abs. 10 KWG für den Antragsteller festgestellt werden kann (so auch Beschlüsse der Kammer vom 12.06.2003, 9 G 4824/02(1), und vom 08.12.2003, 9 G 492/03(2)).
  • VG Frankfurt/Main, 22.12.2003 - 9 G 3962/03

    Finanzportfolioverwaltung

    Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 17.11.2003 (9 E 2836/02 (2)) entschieden (vgl. auch Beschluss vom 08.12.2003 - 9 G 492/03 (2); Hess. VGH, Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02).
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